Karrierenews
Mag.a (FH) Sabine Pötz

„Es ist nützlich, rechtliches Alltagswissen zu haben, da es uns dabei unterstützt, unsere Rechte und Pflichten in verschiedenen Lebensbereichen zu verstehen und zu schützen!“ betont  Sabine Pötz, Gründerin von TECHSEARCH, Personalberaterin und Karriere-Coach im aktuellen Artikel:

Februar 17, 2024

Rechtliches Alltagswissen einfach erklärt: Kündigungsfrist, Kündigungstermin – was heißt das?

Das Thema Kündigung ist im Bewerbungsprozess natürlich oft ein Thema. Zwei Begriffe sind dabei besonders wesentlich: Kündigungstermin und Kündigungsfrist

 

Was bedeuten diese Begriffe?

  • Der Kündigungstermin ist der letzte Tag Ihres Arbeitsverhältnisses, nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung aussprechen.
  • Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Kündigungstermin.

 

Hier ein konkretes Beispiel:

Angenommen, Ihre Kündigungsfrist beträgt 1 Monat und Ihr Kündigungstermin ist der Monatsletzte; Wenn Sie z.B. möchten, dass Ihr Dienstverhältnis am 31.05. endet, dann gilt folgendes:

  • In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am 30.4. bei Ihrem Arbeitgeber eingelangt sein, damit das Arbeitsverhältnis am 31.05. ordnungsgemäß endet.
  • Heißt das dann, dass Sie genau am 30.4. kündigen müssen?
  • Nein, Sie können die Kündigung auch schon früher, zwischen dem 01.04. und dem 30.04. aussprechen.

 

Hoffentlich hilft Ihnen das, den Kündigungsprozess besser zu verstehen! Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Aber bitte beachten Sie, wir geben keine rechtsverbindliche Auskunft!

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