Karrierenews
Mag.a (FH) Sabine Pötz

„Ehrlichkeit, Offenheit und ein proaktiver Umgang mit Fehlern, ist meist der beste Weg ein nicht perfekten Zeugnis wett zu machen!“ erklärt Mag. (FH) Sabine Pötz, Gründerin von TECHSEARCH, Personalberaterin und Karriere-Coach in der Artikelreihe:

April 6, 2016

Bewerbungstipps: Zeugnisse (Teil 2)

Zeugnisse sollen eine Bewerbung vervollständigen und Qualifikationen und Erfahrungen bestätigen oder näher erklären. Doch wie geht man mit Dienstzeugnissen um, die möglicherweise versteckte negative Aussagen enthalten oder was tut man, wenn die schulischen Leistungen nicht die Besten waren?

Hier haben wir für Sie Antworten auf die 5 häufigsten Fragen, mit denen sich Bewerber zum Thema Zeugnisse an uns wenden:

1. Ich bin mir unsicher, was mein Dienstzeugnis aussagt. Ist es positiv, sodass ich es ruhigen Gewissens mitschicken kann?

  • Im Internet gibt es zahlreiche Artikel über die Deutung von Dienstzeugnissen. Es kann durchaus sinnvoll sein, darüber zu recherchieren, damit Sie einen grundsätzlichen Eindruck bekommen. Allerdings sind die Aussagen oft widersprüchlich und verwirren mehr, als sie nützen.
  • Nützlicher ist es, wenn Sie mit einem Profi sprechen und sich erklären lassen, was Ihr Dienstzeugnis aussagt! Seriöse Ansprechpartner für die Deutung von Dienstzeugnissen sind zum Beispiel die Arbeiterkammer oder, Sie wenden sich direkt an mich.
  • TECHSEARCH bietet Ihnen die Möglichkeit Details zu Ihrem Dienstzeugnis zu erfahren. Seit 10 Jahren setze ich mich mit diesem Thema auseinander und berate Bewerber zu Ihren Fragen. Sie profitieren durch TECHSEARCH, weil ich die Recruiting-Praxis kenne, aber auch dadurch weil ich Arbeitgeber bin, wodurch ich auch selbst schon zahlreiche Zeugnisse verfasst habe.

Erhalten Sie Gewissheit, in dem Sie Ihre Zeugnisse von einen Profi analysieren lassen!

2. Ich weiß, dass mein Dienstzeugnis nicht ideal ist. Soll ich es trotzdem meiner Bewerbung beilegen?

  • Zu dieser Situation eine Empfehlung abzugeben ist sehr schwierig. Manche Unternehmen legen wenig Wert auf Dienstzeugnisse, weshalb Sie vielleicht gar nie danach gefragt werden und die Beilage Sie vielleicht unnötigerweise aus einem Bewerbungsprozess rauskatapultiert.
  • Andererseits hat es vermutlich auch Gründe gegeben, die zu diesem Dienstzeugnis geführt haben. Die Auseinandersetzung damit, worin die eher negative Beurteilung begründet ist, hilft Ihnen vielleicht, dass Sie Handlungsalternativen gewinnen und Sie sich zukünftig anders verhalten können, um nicht Gefahr zu laufen, dass sich eine derartige Beurteilung wiederholt.
  • Das Zeugnis beizulegen, in der Hoffnung, dass Ihr Ansprechpartner die negative Beurteilung nicht merkt oder das Zeugnis nicht liest, kann ich Ihnen auf jeden Fall nicht empfehlen.
  • Sinnvoller ist es, wenn Sie sich vorab erkunden, ob Dienstzeugnisse gewünscht sind, oder ob Sie diese gegebenenfalls auch nach einem ersten Kennenlernen nachreichen dürfen. Wenn Sie diese später nachreichen dürfen, können sie vielleicht einen positiven persönlichen Eindruck hinterlassen und die Bedeutung des Dienstzeugnisses relativiert sich von selbst bzw. haben Sie die Möglichkeit mit Ihrem Ansprechpartner im persönlichen Gespräch auf die Beurteilung einzugehen.
  • Sollte das Dienstzeugnis explizit gefordert sein, dann gehen Sie proaktiv vor, in dem Sie das Dienstzeugnis ansprechen. Überlegen Sie, wie Sie offen, ehrlich und positiv erklären können, wie es zu dieser Beurteilung gekommen ist und achten Sie darauf, dass Sie verständlich und glaubhaft Ihre Sichtweise und die daraus gewonnenen Erkenntnisse vermitteln können.

Durch Selbstreflexion und die proaktive, offene Kommunikation über das nicht ideale Dienstzeugnis erhöhen Sie auf jeden Fall die Chance für einen erfolgreichen Bewerbungsprozess!

3. Ich habe von meinem letzten Job kein Dienstzeugnis bzw. ich habe überhaupt kein Dienstzeugnis, obwohl ich schon mehrere Jobs hatte. Was soll ich tun?

  • Fordern Sie auf jeden Fall ein Dienstzeugnis an. Sie haben bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses – Sie müssen es jedoch ausdrücklich verlangen.
  • Sie haben auch bei einem aufrechten Dienstverhältnis Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Dieses Zeugnis wird als Zwischenzeugnis bezeichnet.
  • Die Ausstellung eines Dienstzeugnisses können Sie 30 Jahre lang einfordern – es ist sogar einklagbar!
  • Die Ausstellung eines Dienstzeugnisses ist für Sie niemals mit Kosten verbunden!

Fordern Sie zu jedem Dienstverhältnis bei Beendigung ein Zeugnis. Haben Sie darauf vergessen, so fordern Sie es auf jeden Fall im Nachhinein an!

4. Mein Maturazeugnis (Bachelor-/ Masterzeugnis, etc.) ist nur unterdurchschnittlich. Soll ich es trotzdem meiner Bewerbung beilegen?

  • Für diese Situation ist es ebenfalls sehr schwierig eine allgemein gültige Aussage zu treffen. Es ist sinnvoll und Ihr Recht, dass Sie sich im Bewerbungsprozess von Ihrer besten Seite zeigen. Es ist also nicht unbedingt notwendig, dass Sie gleich das Zeugnis mitschicken, wenn Sie Sorge haben, dass Sie dadurch vielleicht den Job nicht erhalten. Manche Unternehmen werden Sie vielleicht gar nie danach fragen!
  • Allerdings ist es auch so, dass Sie Ihre Noten nicht verändern können, weshalb ein proaktiver, ehrlicher Umgang mit Ihren schulischen Leistungen Ihnen vielleicht im Gesamtverlauf des Bewerbungsprozesses mehr bringt.
  • Ehrlichkeit, Offenheit und die Bewusstheit für Fehler die man vielleicht gemacht hat, weil man zu wenig gelernt hat oder sich schwer getan hat, sind in Summe für viele Menschen mehr Wert, als Noten in einem Zeugnis. Sprechen Sie die Situation an, fragen Sie nach, welche Bedeutung den Noten gegeben wird und suchen Sie das Gespräch mit dem Entscheider, wodurch Sie einen völlig neuen Eindruck hinterlassen können und die Noten vielleicht sogar in den Hintergrund rücken!
  • Sollte lediglich Ihr Gesamtzeugnis von Ihren sonstigen Leistungen, die Sie während der Ausbildung erbracht haben negativ abweichen, können Sie auch laufende Zeugnisse beilegen. Dies kann vor allem für Bewerber ohne Berufserfahrung sinnvoll sein. Achten Sie jedoch darauf, dass es in Summe nicht zu viel wird und entscheiden Sie situativ!

Entscheiden Sie situativ zu Ihrem Besten – aber bleiben Sie im Zweifelsfall ehrlich, offen und proaktiv im Umgang mit unterdurchschnittlichen Noten!

5. Ich kann meine Weiterbildungen nicht mit Zertifikaten bestätigen. Was soll ich tun?

  • Nicht alle Weiterbildungen schließen mit Zertifikaten oder Prüfungen ab. Sollte dies der Fall sein, verweisen Sie im CV auf jeden Fall auf die vollständige Teilnahme, sowie auf den Umfang und die wesentlichen Inhalte der Weiterbildung.
  • Eine Bestätigung über die Teilnahme können Sie bei jedem seriösen Weiterbildungsanbieter unabhängig von einem Zertifikat jederzeit anfordern – auch im Nachhinein.
  • Ebenso sollten Sie sich die Teilnahme an firmeninterne Weiterbildungen immer bestätigen lassen. Auch das können Sie im üblicherweise im Nachhinein noch anfordern.

Fordern sie Bestätigungen an – sie ersetzen zwar keine Zertifikate, geben Ihnen aber die Möglichkeit Ihre Weiterbildung nachzuweisen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Zeugnisse? Melden Sie sich einfach unter office@techsearch.at! Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihre individuelle Situation und berate Sie in der Gestaltung Ihrer professionellen Bewerbungsunterlagen! Weitere Bewerbungstipps zu diesen und ähnlichen Themen finden Sie in unseren Karrierenews!